Neues aus der Praxis

Elektronische AU

| Praxis

Wir übermitteln Ihre AU elektronisch an die Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber kann diese von der Krankenkasse abrufen.

Elektronische AU

Ab sofort übermitteln wir als Arztpraxis die eAU (Krankmeldungen) direkt an Ihre Krankenkasse.

Wir senden ihre Krankmeldung (AU) digital an die gesetzliche Krankenversicherung. 

Seit 01.01.2023 fällt ebenfalls der Papierschein an den Arbeitgeber weg. Die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber erfolgt nur noch digital. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die gesetzlichen Krankenkassen. Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, müssen dies auch künftig ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Der Arbeitgeber ruft dann die eAU bei der Krankenkasse ab.

An der Regelung für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ändert sich vorerst nichts: Diese bekommen weiterhin einen Papierkrankenschein, den sie an ihre Krankenversicherung und den Arbeitgeber weiterleiten. Dasselbe gilt, wenn ein Arbeitnehmer zu einem Privatarzt oder einem Arzt im Ausland geht.

Ihr Praxisteam